Musik herunterladen – was ist illegal und was nicht?

Was ist denn nun legal und was nicht? Darf ich ein Lied herunterladen und dies auf Youtube stellen? Dafür müssen wir einen kurzen Abstecher in das Schweizer Urheberrecht machen. Keine Angst, Paragraphen lassen wir weg. 🙂

Was will das Gesetz?

Das Urheberrecht schützt in der Schweiz ein Werk, welches du oder ich machten. Wenn du also eine CD aufgenommen hast, dann sind die Songs darauf und das Coverbild rechtlich automatisch geschützt. Dies bedeutet also, dass grundsätzlich niemand ohne deine Zustimmung dieses Werk verändern kann und dies z.B online zur Verfügung stellen kann. Dafür braucht er deine Zustimmung. In der Schweiz ist jedoch im Gegensatz zum Recht in Deutschland nicht jedes Werk einfach so geschützt. Es muss ganz eifach gesagt etwas künstlerisch daherkommen. Ein einfacher Schnappschuss mit dem Handy ist daher in der Schweiz rechtlich nicht geschützt – daher können diese Schnappschüsse auch ganz ohne Zustimmung des Urhebers in der Schweiz legal verwendet werden.

Sie erkennen das Problem: Wer entscheidet, was ein Werk ist und was nicht? Dies ist von Fall zu Fall zu beurteilen. Zudem stellt das Internet zunehmend rechtliche Probleme, da man auch Schweizer Webseiten weltweit aufrufen kann. Welches Gesetz gilt nun? Auch diese Frage bleibt im Raum.

Ausnahmen

Das Urhebergesetz in der Schweiz kennt Ausnahmen. Dies bedeutet, dass wir uns nicht immer zuerst beim Urheber absichern müssen, ob wir sein Werk verwenden können. Unter anderem ist dies der Fall beim Privatgebrauch. Wenn du also eine CD vom Internet beziehst und die für dich brauchst, dann ist dies legal (und daher auch der Download an sich). Unter privat versteht das Schweizer Gesetz deine Familie und engsten Freunde. Dies bedeutet also, dass du nicht einfach einen Justin Bieber Song auf Youtube stellen kannst, da Youtube definitiv nicht mehr zu deinem privaten Kreis gehört. 🙂 In diesem Falle müsstest du beim Urheber nachfragen, ob er damit einverstanden ist. (Zusätzlich kämen noch die verwandten Schutzrechte ins Spiel, sprich, dass auch die Plattenfirma ein Wörtchen mitzureden hat)

Wenn du also eine grössere Party organisierst, so muss für die gespielten Songs eine Entschädigung an die Urheber bezahlt werden. Dies geschieht in der Schweiz über die Verwertungsgesellschaft Suisa, welche eben genau diese Rechte für die ausübenden Musikkünstler vertritt, sodass Shakira und Justin Bieber nicht bei jedem Radio und Fest nachfragen müssen, ob sie allenfalls einen Song von ihnen gespielt haben.

Ethischer Aspekt

Auch wenn es für dich keine rechtlichen Konsequenzen hat, wenn du Songs downloadest und die für dich brauchst, stellt sich dennoch die Frage, ob es ethisch korrekt ist. Eine CD-Produktion kostet viel Geld. Die 30 Franken gibst du im nächsten Ausgang definitiv blöder aus! Wie wir für Milch im Supermarkt bezahlen, sollte auch das Engagement eines Künstlers für seine CD vergütet werden.

Streamingdienste als Retter?

Wohl eher nicht. Klar ist es toll, dass jeder Song bei Spotify oder Apple Music registriert wird und damit eine Entschädigung an die Suisa bezahlt wird, welche dann das Geld an die Künstler weitergeben. Diese Entschädigungen sind jedoch sehr klein. Nicht zuletzt da zunächst die Plattenfirmen von diesem Geld eine ganze Stange selber einsacken.

Piraterie wird bekämpft

Dennoch will der Bund die Piraterie bekämpfen. Dies soll in erster Linie durch die Schweizer Hosting Provider geschehen, da dies am effektivsten sei. So dürfen sie keine Piratenplattformen beherbergen und müssen bei Urheberverletzungen auf ihre Server die betroffenen Inhalte rasch entfernen.

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